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Der Besitz steuerfreier Beteiligung kann die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wertansatz der Beteiligungen über dem Reinvermögen liegt. Die anteiligen Zinsen werden dann der Finanzierung der steuerfreien Beteiligung zugeordnet und sind somit nicht abzugsfähig.
Es handelt sich hier um die so genannte „Pro-Rata-Regelung“ (Art. 96 nEESt), die al...
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