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Rom – Die sogenannte Wachstumsverordnung (DL Nr. 34/2019) befasst sich unter anderem auch mit zahlreichen Kleinigkeiten, die aber aus praktischer Sicht durchaus ihre Bedeutung haben. Eine dieser Neuerungen betrifft eine Korrektur zum Haushaltsgesetz 2018, insbesondere in Bezug auf den Vorsteuerabzug (Ges. Nr. 205/2017, Abs. 935). Im Einzelnen geht es um die in der Rechnung zu viel ausgewiesene und...
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