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Rom – Mit Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (vom 11. Dezember 2015; Staatliches Amtsblatt vom 15. Dezember 2015) ist kürzlich der gesetzliche Zinsfuß von bisher 0,5 auf 0,2 Prozent herabgesetzt worden. Der neue Zinssatz gilt ab 1. Jänner 2016 für das gesamte Kalenderjahr 2016 und, bis auf Widerruf oder Änderung, auch für die Folgejahre. Der im ZGB vorgesehene gesetzliche Zins...
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