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Rom – Mit Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (vom 13. Dezember 2021) ist kürzlich der gesetzliche Zinsfuß nach vielen Jahren erstmals wieder erhöht worden, und zwar von bisher 0,01 auf beachtliche 1,25 Prozent (Staatliches Amtsblatt vom 15. Dezember 2021). Der neue Zinssatz gilt ab 1. Jänner 2022 für das gesamte Kalenderjahr 2022 und, bis auf Widerruf oder Änderung, auch für d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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