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Rom – Mit Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (vom 10. Dezember 2024) ist kürzlich der gesetzliche Zinsfuß von bisher 2,5 auf 2,0 Prozent herabgesetzt worden (Staatliches Amtsblatt vom 16. Dezember 2024). Der neue Zinssatz gilt ab 1. Jänner 2025 für das gesamte Kalenderjahr 2025 und, bis auf Widerruf oder Änderung, auch für die Folgejahre. Die Verminderung betrifft unter andere...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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