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Rom – Mit Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (vom 12. Dezember 2018) ist kürzlich der gesetzliche Zinsfuß von bisher 0,3 auf 0,8 Prozent erhöht worden (Staatliches Amtsblatt vom 15. Dezember 2018). Der neue Zinssatz gilt ab 1. Jänner 2019 für das gesamte Kalenderjahr 2019 und, bis auf Widerruf oder Änderung, auch für die Folgejahre.
Der im ZGB vorgesehene gesetzliche Zinsfuß (...
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