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Rom – Bei der Umwandlung der ersten Unterstützungsverordnung ist unter anderem eine zum Teil verkannte gesetzliche Interpretation in Bezug auf die Aufwertung für die Hotels und Thermalanlagen vorgesehen worden (Art. 5-bis DL Nr. 41/2021). Die Klarstellung bezieht sich auf diese besondere Aufwertungsmöglichkeit, die bekanntlich trotz steuerlicher Anerkennung unentgeltlich und mit der Neustartverord...
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