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Die Regierung hat letzte Woche den Entwurf einer gesetzesvertretenden Verordnung erlassen, mit welcher weitere Korrekturen und Ergänzungen am neuen Gesellschaftsrecht vorgenommen werden. Der Schwerpunkt liegt bei der Abstimmung mit dem Bankengesetz und dem Einheitstext der Finanzgeschäfte.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Festsetzung der Mehrheiten bei der Gesellschafterversammlung der GmbHs, ...
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