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Rom – Bis zum 31. Dezember 2021 können die Kapitalgesellschaften für die Abhaltung der Gesellschafterversammlungen die Anfang des letzten Jahres (DL Nr. 18/2020) eingeführten vereinfachten Modalitäten anwenden. Die bisherige Frist des 31. Juli 2021 ist kürzlich auf Ende Dezember aufgeschoben worden (Art. 6 DL Nr. 105/2021). Die Bestimmung spricht jetzt von der Abhaltung der Gesellschafterversammlu...
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