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Rom – Die Ende Dezember erlassene Eilverordnung mit den üblichen Fristaufschüben zum Jahresende (DL Nr. 183/2020) ist kürzlich vom Senat in zweiter Lesung ratifiziert und im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht worden (Umwandlung durch Gesetz Nr. 21 vom 26. Februar 2021; Staatliches Amtsblatt vom 1. März 2021). Die Verordnung befasst sich u.a. mit den Fristen für den Jahresabschluss 2020 und den M...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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