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Rom – Die MwSt-Jahreserklärung ist bekanntlich bis 30. April in elektronischer Form zu versenden. Und eine verspätete, aber noch gültige Erklärung kann binnen neunzig Tagen noch bis 29. Juli nachgereicht werden. Der aus der MwSt-Jahreserklärung geschuldete Saldobetrag ist hingegen bereits bis spätestens 16. März abzuführen. Die Fälligkeit wird heuer aufgrund des Wochenendes auf Montag, 17. März, a...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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