Bozen – Ab dem 7. Juni 2026 gelten in Italien neue Vorgaben zur Entgelttransparenz. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie mit europaweiten Standards für faire Arbeitsbedingungen. Die Vorgaben sehen nicht nur Transparenz bei Gehältern vor (siehe SWZ-Artikel): Stellenausschreibungen müssen künftig geschlechtergerecht formuliert und transparenter gestaltet werden.
Südtirol verfügt dazu nun über ein konkretes Werkzeug: die Leitlinien für geschlechtergerechte Stellenausschreibungen der Gleichstellungsrätin. Sie wurden gemeinsam mit der Handelskammer Bozen und Eurac Research entwickelt. „Unsere Leitlinien können Betrieben helfen, die neuen Anforderungen umzusetzen“, sagt Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer.
Zu den neuen Verpflichtungen gehört demnach unter anderem:
- geschlechtergerechte Formulierungen in Stellenausschreibungen;
- transparente Angaben zur Gehaltsspanne oder zum Einstiegsgehalt;
- das Verbot, frühere Gehälter von Bewerberinnen und Bewerbern abzufragen;
- zusätzliche Berichtspflichten zum betrieblichen Lohngefälle für Unternehmen ab 100 Beschäftigten.
Brigitte Hofer meint: „Wer ausschließlich im generischen Maskulinum formuliert, unbewusst Rollenbilder transportiert oder bestimmte Lebensrealitäten voraussetzt, schließt Menschen aus. Das hat Auswirkungen auf Chancengleichheit, Vielfalt im Betrieb und die Qualität der Bewerbungen – und ab dem 7. Juni auch rechtliche Relevanz.“
Die Gleichstellungsrätin erachtet die neue Pflicht als Chance, indem man sich als moderner und gerechter Arbeitgeber positioniere. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann das ein entscheidender Vorteil sein“, so Hofer.
Leitlinien als Unterstützung
Die ausgearbeiteten Leitlinien sollen die Unternehmen mit Checklisten, Praxisbeispielen und Empfehlungen dabei unterstützen, die neuen Anforderungen Schritt für Schritt umzusetzen.
Die Leitlinien für geschlechtergerechte Stellenausschreibungen sind als kostenloser Download oder in Papierform im Büro der Gleichstellungsrätin in Bozen verfügbar.

















