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Christian und der Unfall „in itinere“ Es dürfte bekannt sein, dass die Versicherung gegen Arbeitsunfälle beim INAIL auch die Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück (in itinere – unterwegs) abdecken muss. Dies trifft auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer in Ermangelung einer Betriebsmensa sich zum Essen nach Hause begibt. Es muss aber immer ein zwingender Grund (esigenza essenziale) für die Heimf...
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