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Rom – Die Sonderabschreibung von 140 Prozent gilt bekanntlich allgemein für den Ankauf von neuen Anlagegütern. In der Praxis werden die Anschaffungskosten für Zwecke der Abschreibung um 40 Prozent erhöht. Von der Begünstigung ausgeschlossen sind unter anderem die Immobilien und ähnliche langlebige Wirtschaftsgüter sowie die Personenwagen, die nicht für die Tätigkeitsausübung unbedingt notwendig si...
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