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Rom – Mit der sogenannten Wachstumsverordnung vom Juni des letzten Jahres (DL Nr. 83/2012) sind unter anderem die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Wertberichtigungen und Verlusten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (bzw. aus Kundenforderungen) leicht erweitert worden; man wollte dabei gleichzeitig auch die Rechtssicherheit erhöhen.
Die sicheren und genau festsetz...
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