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Rom – In der SWZ der vergangenen Woche haben wir die Grundregeln für die Berechnung der bis Dienstag, 30. November, fälligen Steuervorauszahlung für die Steuerperiode 2021 zusammengefasst. Nachfolgend sollen einige Besonderheiten für diese zweite Vorauszahlung und vor allem die Möglichkeit einer geringeren Vorauszahlung behandelt werden. Man kann diese nämlich mit Bezug auf die für 2021 erwartete ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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