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Rom – In der SWZ der letzten Woche haben wir die Grundregeln für die Berechnung der bis Mittwoch, 30. November fälligen Steuervorauszahlung für die Steuerperiode 2022 zusammengefasst und die entsprechenden Bezugswerte aufgezeigt. Nachfolgend sollen einige Besonderheiten für diese zweite Vorauszahlung und vor allem die Möglichkeit einer geringeren Vorauszahlung behandelt werden. Man kann diese näml...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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