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Rom – Die kürzlich erlassene Liquiditätsverordnung befasst sich unter anderem mit der im Juni/Juli fälligen Vorauszahlung für die Einkommenssteuern (Art. 20 DL Nr. 23 vom 8. April 2020). Es geht dabei nicht etwa um die Verminderung der Vorauszahlung für das Krisenjahr 2020 oder um einen Aufschub der Steuerzahlungen für 2019, sondern lediglich um eine Toleranzgrenze von 20 Prozent für die Verwaltun...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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