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Rom – Mit der Ende Oktober erlassenen sogenannten Vereinfachungsverordnung (Veröffentlichung ist noch ausständig) ist unter anderem die Voraussetzung für die nicht operativen Gesellschaften bei chronischen Verlusten von drei auf fünf Jahre verlängert worden. Die Bestimmung gilt rückwirkend für 2014. Es mindern sich nun die Fälle der Scheingesellschaften und des entsprechenden IRES-Aufschlages von ...
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