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Rom – Seit 1. Mai 2014 sind die Verzugszinsen für die verspätete Zahlung von Steuerzahlkarten von 5,2233 Prozent geringfügig auf 5,14 Prozent herabgesetzt worden. Es handelt sich dabei um die Zinsen, welche die Steuereinhebungsstelle (Equitalia) bei verspäteter Zahlung nach 60 Tagen nach Zustellung der Steuerzahlkarte berechnet. Dies im Unterschied zu den Zinsen, die für den Zeitraum zwischen der ...
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