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Der Steuervergleich im Voraus (concordato preventivo) erhält mit dem Finanzgesetz 2004 nun seine endgültige Fassung. Der Vergleich wurde bekanntlich bereits im Spätherbst 2003 mit der Begleitverordnung zum Finanzgesetz eingeführt (Art. 33 Dl Nr. 269/2003), das Finanzgesetz selbst (Art. 2 Abs. 10 u. 52 Ges. 350/2003) hat aber wesentliche Neuerungen vorgesehen, um der neuen Abrechnungsform das nötig...
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