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Rom - Die Nachzahlung von Gehältern und Renten unterliegt der sogenannten gesonderten Besteuerung. Man hat dazu die durchschnittliche Steuer der beiden Vorjahre zu berechnen. Mit Einführung der Freibeträge (no tax area) im Jahr 2003 wurde anfänglich eine Übergangsregelung eingeführt. Nachher wurde mit einem Rundschreiben (Nr. 10/E/2004) festgehalten, dass für die Berechnung des durchschnittlichen ...
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