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Rom - Manchmal sind die Neuerungen trotzdem nicht so schlimm, wie man es anfänglich befürchtet hat. Mit dem Nachtragshaushalt wird nämlich eine Sondersteuer für Pkws mit einer Nennleistung von mehr als 225 kW eingeführt (Art. 23 Abs. 21 DL Nr. 98/2011). Der Steuerzuschlag beträgt 10 Euro/kW. Laut endgültigem Text der Verordnung wird der Zuschlag nicht auf die gesamte Leistung dieser Pkws berechnet...
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