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Mit dem Finanzgesetz 2005 sind die vorherigen Steuerabsetzbeträge für Familienlasten (Abzüge von der geschuldeten Steuer) durch degressive Steuerfreibeträge (Abzüge vom Einkommen) ersetzt worden (vgl. SWZ vom 7. Jänner 2005). Die Berechnung erfolgt ähnlich wie bei den Grundfreibeträgen (no tax area): Bei steigendem Einkommen werden die Freibeträge geringer; sie gelten bis zu einem Einkommen von ca...
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