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Rom – Nach langer Zeit hat die Einnahmenagentur in einer Antwort auf ein Auskunftsersuchen eines Verbandes wieder das Thema des ermäßigten MwSt-Satzes von 10 Prozent auf Arbeiten zur ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung von Wohngebäuden aufgegriffen (Erlass Nr. 25/E vom 6. März 2015). Es geht dabei insbesondere um die Frage, wie die Kosten der bedeutenden Güter zu ermitteln sind. Es w...
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