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Rom – In einem Beitrag in der letzten SWZ haben wir über die jährlichen Gerichtsferien vom 1. August bis zum 16. September berichtet. Alle Fristen, die in diesem Zeitraum verfallen, werden automatisch um 46 Tage aufgeschoben. Heuer ergibt sich allerdings eine Sondersituation, da der 16. September – der erste Tag, ab welchem die Fristen wieder anlaufen – auf einen Sonntag fällt. Fällt ein Termin au...
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