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Rom – Mit der im Jänner erlassenen Liberalisierungsverordnung sind unter anderem neue Vorschriften über die Vertragsbedingungen und -gestaltungen für die Lieferung von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln eingeführt worden (Art. 62 DL Nr. 1 vom 24. Jänner 2012). Sie betreffen im Wesentlichen die schriftliche Vertragsform und die Festlegung zwingender Zahlungsfristen (siehe auch SWZ 39/...
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