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Bozen – Mit einem Beschluss des Gemeinderates vom 12. Juni 2014 wird festgehalten, dass die bis 16. September 2014 durchgeführten Zahlungen für die erste Rate der Immobiliensteuer GIS als fristgerecht angesehen und folglich keine Verwaltungsstrafen verhängt werden. Es handelt sich also nicht um einen Fristaufschub, sondern nur um eine Nichtanwendung von Verwaltungsstrafen, wenn die Zahlung bis 16....
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