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Gelder für KMU: Diese Möglichkeiten bietet der italienische Aufbaufonds

FÖRDERUNGEN – Klein- und Mittelunternehmen können für Finanzierungen aus dem italienischen Aufbaufonds ansuchen. Die Frist für Ansuchen wurde bis Ende Mai 2022 verlängert.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
29. März 2022
in News
Lesezeit: 2 mins read
(Quelle: Shutterstock.com)

(Quelle: Shutterstock.com)

Rom/Bozen – Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit weist darauf hin, dass die Ausschreibung für die Ansuchen um Gelder aus dem italienischen Aufbaufonds verlängert worden ist und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) noch bis zum 31.05.2022 um solche ansuchen können.

„Für die geförderten Darlehen wird ein sehr geringer Zinssatz angewandt, der lediglich ein Zehntel des Referenzzinssatzes der Europäischen Zentralbank und somit zurzeit 0,051 Prozent beträgt. Bis zu 25 Prozent der geförderten Summe können als Beitrag ausbezahlt und müssen nicht rückerstattet werden“, informiert Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen, in einer Aussendung.

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In der Ausschreibung wird zwischen drei verschiedenen Finanzierungen unterschieden, wobei der Antragsteller oder die Antragstellerin nur für eine dieser Finanzierungen ansuchen kann:

Erstens wird der digitale und ökologische Wandel der Unternehmen gefördert, zum Beispiel Investitionen in die technologische Ausrüstung (Hardware) oder Computerprogramme (Software), Ausgaben für Investitionen und Schulungen zu Industrie 4.0 oder Ausgaben für Büros oder Geschäftsräume im Ausland. Auch Investitionen in die Nachhaltigkeit, etwa zur Steigerung der Energie- und Wassereffizienz, sind förderbar.

Zweitens werden Ausgaben im Zusammenhang mit dem E-Commerce gefördert, beispielsweise der Aufbau und die Entwicklung einer eigenen Plattform, die Nutzung eines Marketplace oder damit zusammenhängende Ausgaben für Werbung und Fortbildung. So können unter anderem Spesen für Soft- und Hardware oder Ausgaben für die Datensicherheit, aber auch Kosten für internationale Produktzertifizierungen angeführt werden.

Drittens fallen Kosten für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen und Messen unter die Kriterien, um die Geschäftstätigkeit auf ausländischen Märkten und Italien zu verstärken (zum Beispiel Ausgaben für Ausstellungsflächen, Werbe- und Beratungskosten oder logistische Kosten wie der Transport der Ausstellungsstücke zum Ausstellungsort).

Die Ausgaben müssen mit den DNSH-Grundsätzen (Do Not Significant Harm) vereinbar sein, also den Vorgaben der Europäischen Union zur ökologischen Nachhaltigkeit entsprechen.

Detaillierte Informationen und die genauen Kriterien der Ausschreibung sind auf der Homepage der Gesellschaft Simest unter www.simest.it zu finden, welche für die Auszahlung dieser Gelder beauftragt worden ist. Über dieselbe Homepage kann für die Gelder angesucht werden.

Für weiterführende Informationen zum Thema steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung (Ansprechpartnerin Susanne Pichler, Tel. 0471 945 618, E-Mail: susanne.pichler@handelskammer.bz.it).

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