Bozen – Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) hat gegen die Poltronesofà-Gruppe mit Sitz in Valsamoggia bei Bologna eine Geldbuße in Höhe von einer Million Euro verhängt. Grund dafür ist laut der Verbraucherzentrale Südtirol eine als unlauter eingestufte Geschäftspraxis, die seit 2023 bis heute bei der Vermarktung von Sofas der sogenannten „Collezione Promo“ angewandt wurde.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Werbekampagnen des Unternehmens , in denen besonders hohe Rabatte im Vergleich zu einem „Listenpreis“ beworben wurden. Diese kam laut VZS nie zur Anwendung.
Das Untersuchungsverfahren der AGCM ergab, dass die Referenzpreise keinen realen Verkaufspreis darstellten. Die Sofas der „Collezione Promo“ seien von Beginn an dafür konzipiert gewesen, direkt zu dem als reduziert beworbenen Preis verkauft zu werden. Der Rabatt habe eine Illusion erzeugt und die Wahrnehmung des Angebots seitens der Verbraucher:innen verzerrt.
Die Aufsichtsbehörde kam zum Schluss, dass es sich um „eine schwerwiegend unlautere Geschäftspraxis, bestehend in der Verbreitung irreführender, mehrdeutiger und unvollständiger Informationen über Preise und beworbene Rabatte beim Verkauf der Sofas der ‚Collezione Promo‘“ handelt.
Bereits im Jahr 2021 musste die Poltronesofà-Gruppe eine Million Euro zahlen wegen Praktiken im Zusamenhang mit Rabatten und Referenzpreisen.



















