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Rom/Bozen – Bereits mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 56 vom 20. Februar 2004 hat die italienische Regierung Maßnahmen zum Schutze ihres Finanzwesens vor illegalen Geldgeschäften erlassen. Zwei Jahre später wurden die Normen erstmals abgeändert, und die derzeit geltenden Bestimmungen sind im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2007 enthalten. Jetzt hat die Regierung Renzi das Thema mit einem...
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