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Bozen - Betriebe, welche über 15 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmer aufnehmen (bis 35 Mitarbeiter ist eine Pflichtaufnahme vorgeschrieben, von 36 bis 50 Mitarbeitern sind es zwei, ab 51 Mitarbeitern sieben Prozent der Belegschaft). Eine entsprechende Meldung ist jedes Jahr innerhalb 31. Jänner beim Arbeitsservice der Autonomen Provinz Bozen einzureichen, wo...
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