Bozen – Die Landesregierung hat am Freitag beschlossen, dass Ärztinnen und Ärzte künftig eine finanzielle Unterstützung für ein sogenanntes „Clinical Fellowship“ beantragen können. Es handelt sich um eine fortgeschrittene, praxisorientierte Weiterbildung für Fachärztinnen und Fachärzte an Kliniken außerhalb Südtirols, bei der spezifische Kenntnisse und Techniken in der Praxis erworben werden.
Ziel ist es, dadurch hochspezialisierte medizinische Kompetenzen nach Südtirol zu holen und Versorgungslücken in besonders anspruchsvollen Fachbereichen nachhaltig zu schließen. Gesundheitslandesrat Hubert Messner sagt: „Mit dieser Regelung investieren wir in die Qualität unseres Gesundheitssystems. Durch die Auslandsaufenthalte ermöglichen wir Südtiroler Ärztinnen und Ärzten, klinische Expertise und hochspezialisiertes Fachwissen direkt in der Praxis aufzubauen und durch internationale Erfahrung weiterzuentwickeln. Die erworbenen Kenntnisse kommen dadurch unmittelbar den Patientinnen und Patienten in Südtirol zugute.“
Das Land gewährt einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro. Die Finanzierungsdauer beträgt maximal ein Jahr. Die Zuwendung deckt entweder das vom Gastland geforderte Mindesteinkommen oder die Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts.
Bewerber:innen müssen einen Facharzttitel besitzen, den Zweisprachigkeitsnachweis B2 vorlegen und eine Dienstverpflichtung unterschreiben. Diese verpflichtet dazu, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Fellowships ein Jahr Vollzeit im öffentlichen Gesundheitsdienst in Südtirol zu arbeiten. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, muss der gesamte Betrag samt Zinsen zurückgezahlt werden.















