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Rom – Das Haushaltsgesetz 2025 sieht bei den Steuerabsetzbeträgen für Wiedergewinnungsarbeiten wesentliche Neuerungen vor: zum einen der beschränkte Aufschub für bestimmte Ende 2024 auslaufende Begünstigungen, zum anderen einkommensmäßige Einschränkungen in Bezug auf die Steuerabsetzbeträge, die von der Steuer abgezogen werden können. Man hat daher bis zum 31. Dezember 2024 zu planen, welche Ausga...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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