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Bozen – Bei der Vermarktung von offenen Getränken müssen laut dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 22/2007 geeichte Gläser oder Krüge verwendet werden. Auf diese unsinnige Regelung, auf deren Einhaltung das zuständige Ministerium jetzt pocht, weist der Handels- und Dienstleistungsverband (hds) in einer Aussendung hin. Die Bestimmung gelte „für sämtliche Getränke, die in Gastbetrieben oder bei öffen...
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