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Rom - Die Hebesätze und der Staffeltarif der Handelskammergebühren für 2009 bleiben gleich wie im Vorjahr. Die Bemessungsgrundlage wird anhand der Umsatzerlöse berechnet; man kann dazu auf die Daten der Irap-Erklärung Bezug nehmen. Die Anpassung an die Branchenrichtwerte ist nicht zu berücksichtigen; die untätigen Gesellschaften haben sich auf die tatsächlichen Umsatzerlöse zu stützen, nicht auf d...
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