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Rom – Die Erstattung des MwSt-Guthabens kann bekanntlich unter bestimmten Voraussetzungen auch unterjährig nach Kalenderquartalen beantragt werden. Der Antrag für das erste Quartal ist spätestens bis 30. April (aufgrund des Wochenendes und des Feiertags heuer bis Dienstag, 2. Mai) elektronisch einzureichen. Statt der Erstattung kann auch eine sogenannte horizontale Verrechnung über den Zahlungsvor...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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