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Mit der Reform der Dividendenbesteuerung wird bekanntlich das so genannte Anrechnungsverfahren abgeschafft; die wirtschaftliche Doppelbesteuerung wird teilweise durch eine beschränkte Besteuerung (im Ausmaß von 40 Prozent für natürlichen Personen und von 5 Prozent für Kapitalgesellschaften) oder durch eine Abgeltungssteuer (nicht wesentliche Beteiligungen) vermieden. Diese Änderungen wirken sich a...
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