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Rom – Mit der Vereinfachungsverordnung im Herbst 2014 (Dlgs Nr. 175/2014) sind unter anderem die Modalitäten für die Option zur Transparenzbesteuerung, zur Gruppenbesteuerung und zur Irap-Berechnung auf der Grundlage des Jahresabschlusses geändert worden. Die Vereinfachung besteht im Wesentlichen darin, dass die entsprechenden Optionen nicht mehr auf einem eigenen Vordruck innerhalb der bisher vor...
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