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Rom – Die Steuerverordnung behandelt im Rahmen der Neuerungen über die Gemeindeimmobiliensteuer IMU auch die denkmalgeschützten Gebäude. Erste Änderungen wurden bereits in der ersten Lesung im Senat vorgenommen, die dann mit Bezug auf die Einkommensteuern eindeutiger in der zweite Lesung in der Abgeordnetenkammer festgeschrieben wurden (Art. 4 Abs. 5-quater DL Nr. 16/2012). Sie betreffen, wie erwä...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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