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Die mittels einer Steuergutschrift gewährten Beihilfen sind in der Steuererklärung im Formblatt RU auszuweisen. Der entsprechende Vordruck ist vereinfacht und einige Vorschriften für die Ausweisung sind geändert worden. Eine erste Änderung betrifft die zeitlichen Angaben: Bislang wären immer die Steuerguthaben anzugeben gewesen, die bis zur Versendung der Steuererklärung verrechnet worden sind. Be...
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