Bozen/Rom – In Rom wurde am Mittwoch der neue nationale Kollektivvertrag für die Gastronomie unterzeichnet. Er sieht unter anderem eine Lohnerhöhung von 200 Euro brutto vor. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) ließ bereits ausrichten, dass auf der Grundlage des nationalen Vertrages nun ehestmöglich ein neuer Landeszusatzvertrag abgeschlossen werden soll.
Dasselbe ist vom Handels- und Dienstleistungsverband (hds) zu hören, der ebenfalls Gastronomiebetriebe betreut. Durch territoriale Verhandlungen wolle man den Südtiroler Bedürfnissen gerecht werden.
Allerdings fordert hds-Präsident Philipp Moser ein eigenes Landesabkommen für die Gastronomie und nicht – wie bisher der Fall war – ein gemeinsames mit dem Sektor der Beherbergung.
„Die Gründe dafür liegen auf der Hand, denn die Bedürfnisse der Bar- und Gastronomiebetriebe sind offensichtlich andere als jene der Beherbergung und erfordern somit ein eigenes Abkommen. Aus diesem Grund gibt es auch gesamtstaatlich zwei getrennte Kollektivverträge, eben einen für die Gastronomie und einen für die Beherbergung/Hotellerie“, erklärt Moser.
So fordert der hds einen gemeinsamen Tisch, um sofort die lokalen Verhandlungen für den eigenen Gastronomievertrag in Angriff zu nehmen – ohne dafür auf die Verabschiedung des noch offenen, gesamtstaatlichen Kollektivvertrages für die Beherbergung warten zu müssen.