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Rom – In einem kürzlich veröffentlichten Erlass (Nr. 62/E vom 24. Mai 2017) behandelt die Einnahmenagentur die Rücklagen unter Steueraussetzung bei einer umgekehrten Fusion (Downstream-Merger oder Verschmelzung). Man bestätigt zwar den Gleichheits-Grundsatz zwischen der direkten und der umgekehrten Fusion. Aber mit Bezug auf die unter Steueraussetzung befindlichen Rücklagen (z.B. Aufwertungsrückla...
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