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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich den Fall der Irap-Aufhebung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung behandelt (Auskunft Nr. 543 vom 11. August 2021). Es ging um die Verschmelzung von zwei Gesellschaften mit jeweils Erlösen von weniger als 250 Millionen Euro, die jedoch nach der Verschmelzung diese Schwelle überschreiten. Die mit der Neustartverordnung gewährte Aufhebung des Irap-Saldos ...
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