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Rom – Die Einnahmenagentur befasst sich in einem Erlass (Nr. 24/E vom 27. Februar 2017) mit einigen Fragen zu den Veterinärkosten für Haustiere. Diese sind bekanntlich im Ausmaß von 19 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 387,34 Euro absetzbar (vormals 750.000 Lire) (Art. 15 Abs. 1 Buchst. c-bis EESt). Mit Bezug auf die Medikamente wird festgehalten, dass diese auch ohne Verschreibung des Tierarz...
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