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Für Verlängerung der Zuzugsförderung zahlen

NEUAUFLAGE ZUZUGSFÖRDERUNG – Die zugezogenen Personen, die mit Wirkung 2018 ihren Steuerwohnsitz nach Italien verlegt haben und für die am 31. Dezember 2022 der erste Fünfjahres-Zeitraum der Zuzugsförderung geendet hat, können bis 30. Juni 2023 für eine Verlängerung optieren. Es ist eine einmalige Eintrittsgebühr zu entrichten.

Walter Großmann von Walter Großmann
9. Juni 2023
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Die Zuzugsförderungen haben in den letzten Jahren mehrere Änderungen erfahren (Foto: Shutterstock / hyotographics)

Rom – Die Zuzugsförderung für Arbeitnehmer sowie für Dozenten und Forscher, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben, kann bekanntlich unter bestimmten Voraussetzungen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Es ist dafür eine einmalige Eintrittsgebühr geschuldet, die bis 30. Juni des Folgejahres nach Beendigung des ersten begünstigten Zeitraums zu entrichten ist. Bis 30. Juni 2023 haben dies...

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Ausgabe 22-23, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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