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Rom – Die Zuzugsförderung für Arbeitnehmer sowie für Dozenten und Forscher, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben, kann bekanntlich unter bestimmten Voraussetzungen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Es ist dafür eine einmalige Eintrittsgebühr geschuldet, die bis 30. Juni des Folgejahres nach Beendigung des ersten begünstigten Zeitraums zu entrichten ist. Bis 30. Juni 2023 haben dies...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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