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Rom – Das Stabilitätsgesetz 2015 (Ges. Nr. 190/2014, Abs. 629 u.ff.) führt eine neue Abrechnungsform für die MwSt ein. In der Substanz entspricht sie der umgekehrten Steuerschuldnerschaft, da Steuerschuldner für die MwSt der Auftraggeber bzw. Kunde ist, in der Regel die öffentlichen Körperschaften. Im Unterschied zur umgekehrten Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) muss hier allerdings in der Re...
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