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Rom – Auf die Anfrage eines pauschalbesteuerten Freiberuflers stellt die Einnahmenagentur in einem Erlass (Nr. 36/E vom 15. März 2019) klar, dass die im Ausland einbehaltenen Quellensteuern nicht der italienischen Einkommensteuer angerechnet werden können. Die Antwort ist offensichtlich, zumal die Anrechnung nur auf die IRPEF erfolgen kann. Die Pauschalbesteuerten haben hingegen eine Ersatzsteu...
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