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Bozen/Rom – Es ist davon auszugehen (und dies wurde besonders auch in diversen Bestimmungen von Renzis Jobs Act erklärt), dass der „normale“ Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, also kein „Ablaufdatum“ hat. Trotzdem sehen Sonderbestimmungen vor, dass bei Einhaltung bestimmter Regeln auch zeitlich befristete Arbeitsverträge geschlossen werden können. Eine wichtige gesetzliche Reg...
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