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Rom – Mit der Wachstumsverordnung wird die bis Ende 2018 vorgesehene Sonderabschreibung von 130 Prozent wieder neu aufgelegt (Art. 1 DL Nr. 34/2019). Es handelt sich bekanntlich um eine Investitionsförderung für den Ankauf neuer, abschreibbarer Anlagegüter. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden dazu für Zwecke der Abschreibung um 30 Prozent erhöht. Daraus ergibt sich für Gesellschaften ein St...
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